Bei Förderprogrammen kommt es auf die Abfolge an: Wer zuerst den Auftrag vergibt und dann den Antrag stellt, verliert häufig den Anspruch auf Förderung.
- Zuerst Beratung und Planung, etwa durch eine Energieberatung
- Dann Förderantrag stellen und Zusage abwarten
- Erst danach Aufträge verbindlich vergeben
- Nachweise und Rechnungen sorgfältig aufbewahren
Wir stimmen die Finanzierung so ab, dass sie zum Zeitplan Ihrer Maßnahmen passt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung.
